Für den Handel in der Türkei ist eine wichtige regulatorische Änderung in Kraft getreten: Die jahrelang in Stufen festgelegten Höchstgrenzen für Ratenzahlungen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen wurden vollständig abgeschafft.

Ausgenommen von der Änderung ist der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien. Bei allen anderen Konsumausgaben bestimmt künftig das Handelsministerium (Ticaret Bakanlığı), in wie vielen Raten bezahlt werden darf.

Die sektorspezifischen Ratenlisten sind hinfällig

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Die bisherige Verordnung definierte für verschiedene Branchen jeweils eigene feste Laufzeiten – etwa für Flugtickets, Reisen, Hotelaufenthalte, Möbel sowie Technikprodukte und Küchenausstattung. Diese Sonderlisten gelten nicht mehr.

Der neue Ansatz erleichtert die Anpassung an wechselnde wirtschaftliche Entwicklungen: Statt starrer Paragraphen kommt nun ein System zum Einsatz, das sich schnell an aktuelle Bedingungen anpassen lässt.

Sind Raten jetzt völlig frei wählbar?

Nein. Die Abschaffung der Obergrenzen bedeutet nicht, dass unbegrenzte Raten oder automatische Verlängerungen möglich sind. Das Ministerium kann neue Laufzeiten festlegen, indem es wirtschaftliche Indikatoren, die Erwartungen der Verbraucher und die Bedürfnisse der Unternehmen gemeinsam bewertet.

Je nach Bedarf können in einigen Bereichen zusätzliche Einschränkungen, in anderen zusätzliche Flexibilität gelten. Die Zuständigkeit ist damit von festen Regeln auf das Ermessen des Ministeriums übergegangen.